Okt. 2022 // Urteilsbesprechung zum strafrechtlichen Massnahmerecht
Straf- und Massnahmeverfahren zeichnen sich durch einen kontradiktorischen Charakter aus: Auf der eigenen Seite steht die beschuldigte/betroffene Person, auf der anderen die Straf(vollzugs)behörde. Erscheint die Straf(vollzugs)behörde trotz grundsätzlicher Teilnahmepflicht nicht vor Gericht, besteht die Gefahr, dass das Gericht seinerseits deren Rolle übernimmt, was den Grundsatz der Unparteilichkeit des Gerichts verletzen kann. Das Bundesgericht hat in einem Einzelfall (BGer, 29.9.2021, 6B_722/2021) betreffend das Massnahmerecht eine abweichende Haltung vertreten. Diese Rechtsprechung würdigt Markus Husmann im Rahmen einer Urteilsbesprechung in der Fachzeitschrift forumpoenale→ kritisch.
Aug. 2022 // Referat an der 100. Jahrestagung der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft
Anlässlich der 100. Jahrestagung der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft (SKG) zum Informatikstrafrecht vom 9./10. Juni 2022 im Casino Bern (Tagungsprogramm→) wurde Markus Husmann als Referent eingeladen. Die Folien zu seinem Referat «Die grenzüberschreitende Bearbeitung von digitalen Daten im Lichte von Territorialität und Souveränität» sowie die weitere Tagungsdokumentation ist verfügbar auf der Website der SKG→.
Jun. 2022 // Leitartikel zu polizeilicher Vorermittlung und internationalem Datenaustausch
In seinem Leitartikel im neuen Fachdienst Strafrecht «legalis brief»→ setzt sich Markus Husmann kritisch mit der polizeilichen Vorermittlung und dem internationalen Datenaustausch auseinander.
Dez. 2021 // Kritische Gedanken zur Coronapolitik
Auf dem Coronavirus-Blog von Jusletter macht sich Markus Husmann zusammen mit Stephan Bernard kritische Gedanken zur Coronapolitik →.
Nov. 2021 // Urteilsbesprechung im Jusletter: Urteil des EGMR i.S. GRA c. Schweiz
In der juristischen Online-Fachzeitschrift Jusletter vom 1. November 2021 → bespricht Markus Husmann zusammen mit Prof. Marcel Alexander Niggli das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte i.S. GRA c. Schweiz.