Sept. 2024 // Vorlesung «Internationales Strafrecht – Europäisches Strafrecht»
Im Herbstsemester 2024 wird Markus Husmann wiederum zusammen mit Daniel Schaffner die Vorlesung «Internationales Strafrecht – Europäisches Strafrecht» an der Universität Basel halten. Genauere Informationen finden Sie auf dem Vorlesungsverzeichnis der Universität →.
Aug. 2024 // Urteilsbesprechung zum revidierten Haftrecht
Das Bundesgericht hat einen ersten Leitentscheid zum neu geschaffenen Haftgrund der «qualifizierten» Wiederholungsgefahr nach Art. 221 StPO gefällt. Das neue gesetzliche Erfordernis einer «unmittelbaren Gefahr» legte es dabei – im Gegensatz zur parlamentarischen Debatte – extensiv aus. In der Fachzeitschrift forumpoenale→ zeigt Markus Husmann zusammen mit Silvio Bürgi auf, dass damit der gesetzgeberische Wille zum Kriterium der (zeitlichen) Unmittelbarkeit ad absurdum geführt wird.
Jun. 2024 // Polizeiarbeit unter der medialen Lupe
Medien als public watchdog untersuchen immer wieder Polizeiarbeit mit einem kritischen Blick. Im Juni 2024 durfte Markus Husmann mit seiner Expertise gleich zweimal Rede und Antwort stehen: In der Zeitschrift Tsüri wurde die Frage untersucht, ob die Stadtpolizei Zürich mit Gesichtserkennungssoftware nach Demonstrationsteilnehmern fahndet: Nicht kontrolliert, doch gebüsst – benutzt die Polizei Gesichtserkennungssoftware?→. Das Radio 3fach demgegenüber nahm die Polizei ins Visier und hörte sich drei Perspektiven der Polizeikritik an→.
Feb. 2024 // Gefährdete Versammlungsfreiheit
In einem Interview mit der Wochenzeitung WOZ äussert sich Markus Husmann zur sog. Anti-Chaoten-Initiative, mit welcher der Kanton Zürich im Bereich Demonstrationen das schärfste Polizeigesetz der Schweiz erhalten sollte. Markus Husmann warnt dabei, dass die Initiative von einer feindlichen Gesinnung gegenüber der Meinungsäusserungsfreiheit zeuge und hält fest: «Auch spontane Demos sind grundrechtlich geschützt» →.
Feb. 2023 // Nutzung von Web-Apps zur Gesichtserkennung durch die Strafbehörden
«Darf die Polizei im Internet mit Programmen zur Gesichtserkennung fahnden?» – Dieser Frage geht Markus Husmann in einem Beitrag in der Zeitschrift Plädoyer→ nach. Er kommt zum Schluss: Nein, die geltenden Rechtsgrundlagen lassen dies nicht zu.