Jul. 2025 // Urteilsbesprechung: nemo tenetur vs. Mitwirkungspflicht
In einem kürzlich publizierten Leitentscheid (LGVE 2025 IV Nr. 4) hat das Kantonsgericht Luzern festgehalten, dass ein Mitwirkungszwang im Verwaltungsverfahren bei parallel laufendem Strafverfahren das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit («nemo tenetur se ipsum accusare») nicht verletzte, weil im konkreten Fall im Strafverfahren ein Beweisverwertungsverbot greife. In der aktuellen Fachzeitschrift Plädoyer→ würdigt Markus Husmann das Urteil kritisch und postuliert zur Verhinderung rechtsstaatlich unhaltbarer Rechtsunsicherheiten, klare Beweisverwertungsverbote positivrechtlich zu verankern.