Der Europäische ­Gerichtshof für ­Menschenrechte ­beurteilt in zwei ­neueren Fällen die ­Festhaltung von Demonstrierenden als unzulässig, schafft ­dabei aber nur ­beschränkt Klarheit. Zusammen mit Xenia Rivkin, Anwältin in Genf→ und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution→, gibt Markus Husmann in der Fachzeitschrift Plädoyer→ einen Überblick der Entscheide und deren Auswirkungen auf ­die Schweizer Polizeibehörden.