Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt in zwei neueren Fällen die Festhaltung von Demonstrierenden als unzulässig, schafft dabei aber nur beschränkt Klarheit. Zusammen mit Xenia Rivkin, Anwältin in Genf→ und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution→, gibt Markus Husmann in der Fachzeitschrift Plädoyer→ einen Überblick der Entscheide und deren Auswirkungen auf die Schweizer Polizeibehörden.