Aug. 2024 // Urteilsbesprechung zum revidierten Haftrecht


Das Bundesgericht hat einen ersten Leitentscheid zum neu geschaffenen Haftgrund der «qualifizierten» Wiederholungsgefahr nach Art. 221 StPO gefällt. Das neue gesetzliche Erfordernis einer «unmittelbaren Gefahr» legte es dabei – im Gegensatz zur parlamentarischen Debatte – extensiv aus. In der Fachzeitschrift forumpoenale→ zeigt Markus Husmann zusammen mit Silvio Bürgi auf, dass damit der gesetzgeberische Wille zum Kriterium der (zeitlichen) Unmittelbarkeit ad absurdum geführt wird.

Aug. 2024 // Urteilsbesprechung zum revidierten Haftrecht2024-08-21T05:42:19+00:00

Jun. 2024 // Polizeiarbeit unter der medialen Lupe


Medien als public watchdog untersuchen immer wieder Polizeiarbeit mit einem kritischen Blick. Im Juni 2024 durfte Markus Husmann mit seiner Expertise gleich zweimal Rede und Antwort stehen: In der Zeitschrift Tsüri wurde die Frage untersucht, ob die Stadtpolizei Zürich mit Gesichtserkennungssoftware nach Demonstrationsteilnehmern fahndet: Nicht kontrolliert, doch gebüsst – benutzt die Polizei Gesichtserkennungssoftware?→. Das Radio 3fach demgegenüber nahm die Polizei ins Visier und hörte sich drei Perspektiven der Polizeikritik an→.

Jun. 2024 // Polizeiarbeit unter der medialen Lupe2024-08-21T05:43:28+00:00

Feb. 2024 // Gefährdete Versammlungsfreiheit


In einem Interview mit der Wochenzeitung WOZ äussert sich Markus Husmann zur sog. Anti-Chaoten-Initiative, mit welcher der Kanton Zürich im Bereich Demonstrationen das schärfste Polizeigesetz der Schweiz erhalten sollte. Markus Husmann warnt dabei, dass die Initiative von einer feindlichen Gesinnung gegenüber der Meinungsäusserungsfreiheit zeuge und hält fest: «Auch spontane Demos sind grundrechtlich geschützt» →.

Feb. 2024 // Gefährdete Versammlungsfreiheit2024-08-28T09:55:12+00:00

Okt. 2022 // Dissertation von Markus Husmann wird mit Vigener-Preis ausgezeichnet


Die Universität Freiburg i.Ue. zeichnet die Dissertation von Markus Husmann «Recht aus den Fugen: Ein Beitrag zum Wesen der Bewilligung nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches» mit dem Vigener Preis 2022→ aus. Mit den 1908 gestifteten Joseph Vigener-Preisen werden jährlich herausragende Doktorarbeiten honoriert. Die offizielle Übergabe des Preises erfolgte anlässlich des Dies academicus der Universität Freiburg→.

Okt. 2022 // Dissertation von Markus Husmann wird mit Vigener-Preis ausgezeichnet2022-11-20T08:12:51+00:00

Okt. 2022 // Urteilsbesprechung zum strafrechtlichen Massnahmerecht


Straf- und Massnahmeverfahren zeichnen sich durch einen kontradiktorischen Charakter aus: Auf der eigenen Seite steht die beschuldigte/betroffene Person, auf der anderen die Straf(vollzugs)behörde. Erscheint die Straf(vollzugs)behörde trotz grundsätzlicher Teilnahmepflicht nicht vor Gericht, besteht die Gefahr, dass das Gericht seinerseits deren Rolle übernimmt, was den Grundsatz der Unparteilichkeit des Gerichts verletzen kann. Das Bundesgericht hat in einem Einzelfall (BGer, 29.9.2021, 6B_722/2021) betreffend das Massnahmerecht eine abweichende Haltung vertreten. Diese Rechtsprechung würdigt Markus Husmann im Rahmen einer Urteilsbesprechung in der Fachzeitschrift forumpoenale→ kritisch.

Okt. 2022 // Urteilsbesprechung zum strafrechtlichen Massnahmerecht2022-10-15T05:32:59+00:00

Aug. 2022 // Referat an der 100. Jahrestagung der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft


Anlässlich der 100. Jahrestagung der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft (SKG) zum Informatikstrafrecht vom 9./10. Juni 2022 im Casino Bern (Tagungsprogramm→) wurde Markus Husmann als Referent eingeladen. Die Folien zu seinem Referat «Die grenzüberschreitende Bearbeitung von digitalen Daten im Lichte von Territorialität und Souveränität» sowie die weitere Tagungsdokumentation ist verfügbar auf der Website der SKG→.

Aug. 2022 // Referat an der 100. Jahrestagung der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft2022-10-15T05:06:14+00:00
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